Pressemitteilung zur geplanten Neuerung des sächsischen Polizeigesetzes
franziska @Der Chaos Computer Clubs Dresden veröffentlichte am 26.02.2026 eine Pressemitteilung und Einordnung zu der geplanten Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPDVG), das am 24. Februar 2026 das Sächsische Kabinett passiert hat und nun dem Landtag zur Beratung zugeführt wird
Statement des Chaos Computer Club Dresden zur Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes Entwurf der Landesregierung als „Blaupause für den Überwachungsstaat“
70 Jahre ist es her als die Kurzgeschichte „Minority Report“ von Philip K. Dick, die 2002 auch verfilmt wurde, den Menschen eine dystopische Welt des „Predictive Policing“ vorstellte. Seit jeher kritisiert der Chaos Computer Club staatliche Überwachungsmechanismen sowie polizeiliche Vorfeldmaßnahmen und Vorhersagesysteme („Pre-Crime“). Sicherheitsbehörden bauen derzeit solche Systeme aus, ungeachtet der juristischen Grenzen und gesellschaftlichen Folgen für die Demokratie und individuelle Freiheiten. Wie auch in bekannten Dystopien wird dadurch die Unschuldsvermutung abgeschafft und soll durch ein allumfassendes System von Sensoren und Daten ersetzt werden, die automatisiert und algorithmisiert Verbrechen verhindern und potentielle Verbrecher*innen bestimmen sollen. Der Chaos Computer Club sieht die Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPDVG) als einen erneuten Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung, die rechtsstaatlich gebotene Gewaltenteilung sowie als Gefahr für eine offene und demokratische Gesellschaft. Der CCC fordert die demokratischen Landtagsabgeordneten auf, der Novelle in dieser Form nicht zuzustimmen und sich stattdessen zu freiheitlichen Grundrechten zu bekennen.
Hintergrund:
In fast allen Bundesländern wurden in der letzten Dekade neue Polizeigesetze erlassen oder sind in Planung– man müsse sich den neuen Anforderungen an Polizeiarbeit anpassen. So auch in Sachsen im Jahr 2019, das als eines der härtesten Polizeigesetze bundesweit gehandelt wird. Das Verfassungsgericht in Sachsen erteilte 2024 der Gesetzesanpassung vorerst eine Absage und gab dem Landtag bis zum 30. Juni 2026 Zeit, das Gesetz so anzupassen, dass es verfassungskonform wird. Kernpunkt: Ein Großteil der eingebrachten Neuerungen waren verfassungswidrig, da vor allem Grenzen der Polizeiarbeit nicht klar definiert wurden und Befugnisse schlicht zu weit gefasst waren. Schaut man sich den neuen Gesetzesentwurf an, stellt sich die Frage, ob Innenminister Armin Schuster (CDU) und das Sächsische Kabinett überhaupt die Kritik des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) an der Gesetzesvorlage verstanden haben.
Der Entwurf liest sich viel eher wie eine Blaupause– entgegengesetzt zur Beanstandung des LVerfG– Sicherheitsbehörden erneut weitere Befugnisse zuzugestehen. Der kritisierten Aufweichung von Grenzen der Polizeiarbeit und Justiz sowie der ungenauen Regelungen bei der Datensammlung sowie Auswertung scheint man nicht entgegengekommen zu sein. Stattdessen wird erneut die Verlagerung der polizeilichen Ermittlungsarbeit in das „Vorfeld“ angestrebt und auf technische Maßnahmen der automatisierten Erhebung und Analyse gesetzt. Selbst der Polizeigewerkschaft (DPolG), sonst eine eher selten kritische Stimme aus den Reihen der Polizei, gehen die geplanten Befugnisse zu weit und sind die rechtlichen Grenzen zu ungenau.
Das Sächsische Kabinett plant unter anderem:
- Den Ausbau von Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung)
- Die Einführung klassischer Mittel der Strafverfolgung als präventive Gefahrenabwehrmaßnahmen
- Die Einführung von verdeckter Datenerhebung, das Anlegen von umfangreichen Datenbanken, automatisierten Analysen und biometrischen Abgleichen, sowie darauf basierend die Einführung von datengestützten Gefahrenprognosen
Einordnung:
Die Landesregierung will klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einführen und verschiebt damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse: Gefahrenabwehr ist Sache des Landes, Strafverfolgung des Bundes. Die Quellen-TKÜ ist im Bundesrecht an klare Regelungen geknüpft und zweckgebunden. Sachsen will die quellengestützte Telekommunikationsüberwachung im eigenen Polizeirecht verankern und an datengestützte Gefahrenprognosen binden, was einer Unterminierung des Bundesrechts entspricht. Es soll damit ein technisches „PreCrime“-System installiert werden, welches aufgrund statistischer Prognosen Straftaten vorhersagen, automatisiert einordnen und potentielle Delinquenten verfolgen soll. Das ist schlichtweg eine Absage an die Unschuldsvermutung. Das Bundes- und Sächsische Landesverfassungsgericht haben in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass Strafverfolgung, umso weiter sie im Vorfeld stattfindet und umso tiefer sie in die Grundrechte eingreift, immer klareren gesetzlichen Grenzen folgen muss. Das sieht der CCC Dresden in der Novelle des sächsischen Polizeigesetzes erneut nicht gegeben.
„Predictive Policing“ wurde in Deutschland an mehreren Stellen schon mit verschiedener Technologie getestet. Welches System möchte Sachsen für sein technisches Panoptikum benutzen? Der Einfachheit halber– viele Behörden nutzen es schon– wünscht man sich „Gotham“ von Palantir. Eine Überwachungsplattform des Tech-Milliardär Peter Thiel, der demokratiefeindliche, autoritäre und libertär-elitäre Ansichten vertritt, mit der die Abschiebebehörde ICE in den USA Menschen aufgespürt und verfolgt hat: Moderne Rasterfahndung mit Vorhersagefunktion. Ob es Palantir wird oder eine andere vergleichbare Lösung, ist letztendlich egal. Solche Systeme funktionieren in der Regel nur, wenn sie an möglichst viele Sensoren und Datenbanken angeschlossen sind. Dafür braucht man im Vorfeld Trainingsdaten und vor allem viele Live-Daten– also mehr Kameraüberwachung im öffentlichen Raum mit anschließender Vorratsdatenspeicherung.
Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet: Woher kommen die Daten? Wie lange sollen die Daten vorgehalten werden? Welchen Bias haben die Daten? Wer wählt den Bias aus? Wer legt fest, welches Verhalten wie zu sanktionieren ist? Welches Verhalten wird genau erfasst? Wer kontrolliert das System? Auf diese Fragen gibt es schlichtweg keine verfassungskonformen Antworten, welche eine derartige automatisierte Erhebung und Analyse rechtfertigen würden.
Automatisierte Überwachungssysteme führen zur Anpassung von Verhalten in der Gesellschaft („Chilling Effekt“). Sie untergraben die Unschuldsvermutung, basieren immer auf verzerrten Daten und verzerrenden Algorithmen, verdächtigen und vorverurteilen grundsätzlich jeden Menschen. Solche Systeme sind im Kern antidemokratisch und werden auch deshalb von autoritären Kräften begrüßt. Sich einem konkreten, vom Staat gewünschten Verhalten unter Androhung von Verfolgung anzupassen entspricht keiner offenen und freien Gesellschaft. Es erinnert vielmehr an die deutsche Vergangenheit und an heutige totalitäre Systeme wie in China.
Der CCC als zivilgesellschaftliche Institution hat die Aufgabe und Pflicht, die Gesellschaft mit seinem Wissen und Unwissen zu warnen. Und das tun wir an dieser Stelle:
- Wir warnen davor, elementare Bürgerrechte, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Unschuldsvermutung mit Technologie zu untergraben und willkürlichen Algorithmen zu unterwerfen.
- Wir warnen davor, die Emotionalisierung von Sicherheit („gefühlte Sicherheitslage“) als Grund für die Einführung repressiver Systeme zu benutzen. Diese Novelle ist ein Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat.
- Wir warnen vor einer „Imagination von Verbrechen“ aufgrund einer algorithmischen Vorverurteilung basierend auf Stereotypen. Polizeiarbeit sollte auf realen Fakten und Daten basieren und nicht auf verzerrten Wahrscheinlichkeitsberechnungen.
- Wir fordern alle demokratischen Politiker*innen des Sächsischen Landtages auf, diese Gesetzesvorlage abzulehnen und stattdessen die bürgerlichen Rechte zum Schutz vor zukünftigen Angriffen auf demokratische Freiheiten zu stärken.
- Wir fordern einen Ethikrat aus zivilen Institutionen der Gesellschaft, der beratend zu solchen derart umfassenden Gesetzesvorhaben konsultiert wird.
- Wir fordern eine Expert*innenkommission, die sich ausgiebig und wissenschaftlich mit der Bedeutung und Auswirkung von „PreCrime“-Mechanismen befasst.
- Wir fordern ein Verbot von jeglicher Technologie, die anlasslos, massenhaft und automatisiert Daten erfasst sowie KI-gestützt auswertet.
Erwähnte Quellen:
Weiterführende Quellen:
- Stellungnahmen von Parteien, Fraktionen und Verbänden zur Novelle des PVDG - u.a. GDP, DpolG, sächsische Datenschutzbeauftragte: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmen-von-parteien-fraktionen-und-verbaenden-zur-novelle-des-saechspvdg/
- Verfassungsrechtliche Analyse des Referentenentwurfs: https://verfassungsblog.de/polizeigesetz-sachsen-referentenentwurf/
- Linkliste zu Palantir: https://atug.de/Palantir/Palantir%20Linkiste.txt