Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen werden die wesentlichen grund- und
datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD
und BSW zur Reform des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes nicht ausgeräumt.
Trotz einzelner punktueller Verbesserungen bleibt eine Vielzahl an Regelungen bestehen,
die erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aller
Betroffenen darstellen.
Die unterzeichnenden Gruppen und Organisationen bewerten die Novelle sowie den nun
veröffentlichten Änderungsantrag wie folgt und richten an alle sächsischen Abgeordneten
die folgende Bitte:
„Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven
Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss
vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und
beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.
Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen (§ 62b) benötigt eine im
Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie
dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter.”
Neben dem besonders weitreichenden sogenannten Klette-Paragraf (§ 62b) bewerten wir
die vorgesehenen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, der Quellen-TKÜ sowie
zur Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen kritisch. Die vorgenommenen
Anpassungen betreffen überwiegend Detailfragen der Umsetzung, während die
grundlegenden Probleme des Gesetzentwurfs unangetastet bleiben.
So werden weiterhin Verfahren ermöglicht, die auf komplexen algorithmischen Analysen
großer Datenbestände beruhen. Die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit solcher
Systeme ist nach Auffassung vieler Fachleute nur eingeschränkt gewährleistet.
Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel daran, ob diskriminierende oder fehlerhafte
Ergebnisse in der Praxis zuverlässig ausgeschlossen werden können.
Auch der geplanten Wiedereinführung automatisierter Kennzeichenerfassung in weiten
Teilen Sachsens begegnen wir mit erheblichen Bedenken. Bereits durchgeführete
Evaluierungen entsprechender Maßnahmen stellten deren Verhältnismäßigkeit und
tatsächlichen Nutzen für die polizeiliche Arbeit in Frage.
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse.
Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet,
sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. Werden
umfassende Instrumente zur Datenerhebung, automatisierten Analyse und Identifizierung
von Personen geschaffen, besteht grundsätzlich das Risiko, dass diese bei einem
späteren politischen Regierungswechsel für Zwecke eingesetzt werden, die mit
demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind. Gerade deshalb
müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig
sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen
sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen
Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder
Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt
werden können.
Weitere Quellen und Links: